Orden - Schlaraffia399


Schlaraffia 399    Zu den Teutschherren    Bad Mergentheim e.V.
Title
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Orden


Stern des Hochmeisters

Nachweisblatt

Statuten
Das  allzeyt fröhliche Reych Zu den Teutschherren stiftet als einstmals  Zentrum des Deutschen Ordens mit Hoch- und Deutschmeister-Residenz den  Orden

„Stern des Hochmeisters“

Ziel  ist die Pflege und Förderung der schlaraffischen Freundschaft zwischen  den einzelnen Reychen, in deren Städten früher Kommenden, Besitzkomplexe  oder dergleichen des Deutschen Ordens beheimatet waren. Gleichwohl soll  dadurch auch die Ausrittsfreude gesteigert werden.
Voraussetzung zum Erwerb ist der Besuch folgender 45 Reyche: Grazia (4), Colonia Agrippina (8), Ratisbona (12), Norimberga (17), Fryburgia  Brisgaviae (21), Vindobona (24), Basilea (25), Asciburgia (29), Moguntia  (45), Chasalla (51), Brema (52), Brunsviga (55), Ulma (64), Berna (70),  Francofurta (76), Neostadia (77), Herbipolis (84), Vimaria (85),  Aquisgranum (94), Erforda (109), Castra Batava (113), Tarimundis (121),  Pons Drusi (125), Augusta Trevirorum (144), Sarebrucca (158), Castrum  Plaviense (172), Truymannia (177), Castrum Bonnense (193), Ossenbrugga  (195), Mimegarda (209), Confluentia (225), Duisbargum (242), Athenae  Gottingenses (248), Porta Alpina Constantiae (267), Palatium Barbarossae (278), Heylbronnen (286), Auf  der Mauer (296), An der Meyenburg (304), Marpurgia Chattensis (317),  Wetiflar (335), Castell „Am schönen Bronnen“ (375), Graetz an der Mur  (378), Kaiserpfalz (390), Hala Salensis (417) und als Stifterin, das  Reych Zu den Teutschherren (399) selbst.
       
Der Erwerb ist an keine zeitliche Begrenzung gebunden. Bereits früher erfolgte und nachgewiesene Einritte werden anerkannt.
Der  Orden wird in zwei Stufen verliehen. Die erste Stufe wird nach dem  Besuch von 22 unterschiedlichen Reychen, die zweite nach den restlichen  23 Reychen verliehen. In der ersten Stufe erhält der Aspirant den Orden Stern des Hochmeisters“, verbunden mit dem Titul „Komtur des Hoch- und Teutschmeisters“, und in der zweiten den Überhang zum Orden und den Titul „Hoch- und Teutschmeister“.

Der  Nachweis des Einritts erfolgt auf einem Nachweisblatt, dass siehe oben ausgedruckt werden kann, und ist vom Kantzler des eigenen Reyches zu beglaubigen, oder als E-Mail zum Kantzler der Teutschherren dann bitte den Pass mitbringen. Die Verleihung kann in jeder beliebigen Sippung (mit Ausnahme von  Festsippungen) derer
Zu den Teutschherren vorgenommen werden. Der Nachweis ist spätestens 2 Wochen vorher dem Kantzlerambt derTeutschherren einzureichen.

Für die Verleihung des Ordens wird bei Aushändigung eine Gebühr in Höhe von
€ 50,-- erhoben.

Gegeben am 24. im Hornung a.U. 154.

Die Oberschlaraffen
OI Van Texten     OÄ Karaibo     OK Cordjus


Multifex in artibus
Conditionen der Erlangung
nebst Statuten der Verleihung
des Ordens:
Multifex in artibus
welchselbiger zu erlangen ist
im hohen Reyche 399
derer Zu den Teutschherren
und gestiftet ward
 
von Rt. Abraxas, dem r(h)eimischen Ulenspiegel a.U. 130
R. G. u. H. z. !
Vielliebe Freunde, Schlaraffen hört die
Präambel :
Zu Nutz und frommen des gemeinsamen Spiels sey der
Orden Multifer in artibus gestiftet, auf daß die
Sassen des eigenen und die Freunde aus jedwedem
anderen Reyche mit mannigfaltigen Fechsungen den
Sippungs-Reigen bereychern mögen.

Des Ordens Erscheinungsbild:
 
Wer derlei Auszeichnung zu erlangen sucht, der
unterwerfe sich folgenden Bedingungen:
Er muß (erstens!) in einer Winterung in drei
Sippungen des Reyches 399 die Rostra stürmen und in
jeweils einer, also insgesamt drey unterschiedlichen
Künsten fechsen. Welche dies seyen, mag er selbst aus
Nachstehender Liste bestimmen.
Er muß (zweitens!) im Reyche derer Zu den
Teutschherren noch in selbiger Winterung auf spontane
Aufforderung des fungierenden von der Rostra aus in
freier Rede fechsen. Das Thema darf ihm erst in
selbigem Augenblicke bekannt gegeben werden.
Verzeychnis der zugelassenen Künste:
die Reim- und Dichtkunst
die Schauspielkunst
die Kunst der musikalischen Darbietung
die Mal- und Zeichenkunst
die Täuschungs-Kunst
die kabarettistische Kleinkunst
der Artisten Kunst (wie Jonglieren, Bauchreden)
die Koch- und Braukunst

So ein Bewerber die vorgeschriebenen Werke in der
ordnungsgemäßen Zeit verrichtet hat, befindet das
Ordens-Collegium (als da sind der Rt. Cordjus oder Rt Karaibo nebst
dem Wappen- und Adelsmarschall des Reyches 399)
über die Vergabe der Ehrung.
Sie kann nur einmal erworben werden und muß
persönlich in einer Sippung des hohen Reyches derer
Zu den Teutschherren entgegengenommen werden.
Ausnahmen sind nur aus triftigem Grunde möglich.


Jungritterorden     
                           
                    
der  Stifter widmet diesen Orden einem der wichtigsten Teile der Sassenschaft, nämlich dem ritterlichen Nachwuchs. Diesen zu fördern und  zu Höchstleistungen im ritterlichen Spiel anzuspornen ist das Ziel der  Stiftung. Jungritter im Sinne dieser Stiftung ist jeder Ritter innerhalb  der ersten beiden Winterungen nach der Winterung in welcher der  Ritterschlag erfolgte.
Würdig der Verleihung des Jungritterordens ist derjenige Jungritter, der bei den Sippungen des Reyches „Zu den Teutschherren“
  • 6 mal eingeritten ist, sowie
  • 4 Fechsungen gebracht hat,
  • darunter eine Fechsung zum Thema „Meine Zeit im Burgverlies“.
Rt Don Physio (Stifter) Christmond a.U. 148



Schlaraffia ® und Allschlaraffia ® sind eingetragene Wortmarken.
Verband Allschlaraffia ® Sitz CH Bern
www.schlaraffia.org
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